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Gesetzlicher Auftrag
Das
pädagogische Personal in förderfähigen
Kindertageseinrichtungen hat die Kinder in ihrer
Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu unterstützen, mit
dem Ziel, zusammen mit den Eltern, den Kindern die
hierzu
notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu
zählen beispielsweise positives Selbstwertgefühl,
Problemlösefähigkeit, lernmethodische
Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations-
und Kommunikationsfähigkeit.
Das pädagogische Personal in förderfähigen
Kindertageseinrichtungen hat die Kinder ganzheitlich
zu bilden und zu erziehen und auf deren Integrationsfähigkeit
hinzuwirken.
Der Entwicklungsverlauf des Kindes
ist zu beachten.
(BayKiBiG, Art.13, 1-2)
Kinder haben Rechte – universell verankert
in der UN–Kinderrechtskonvention.
Sie haben
insbesondere
ein Recht auf bestmögliche Bildung
von Anfang an;
ihre Persönlichkeit, Begabung
und geistig – körperlichen Fähigkeiten
voll zur Entfaltung zu bringen, ist oberstes Ziel
ihrer Bildung. Sie haben ein Recht auf umfassende
Mitsprache
und Mitgestaltung bei ihrer Bildung
und allen weiteren, sie (mit) betreffenden Entscheidungen.
(Zitat: BEP S. 23)
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